Es gibt kein grenzenloses verfassungsmäßiges Recht auf selbstschädigendes Handeln. Sonst gäbe es nicht die Helm- und Gurtpflicht im Straßenverkehr. Und sonst gäbe es keine Zwangseinweisungen wegen eben selbstschädigendem Handeln. Steigt die Zahl der schweren Schädelhirntraumata infolge von Verkehrsunfällen ist nicht die einzig legitime Antwort darauf, die Zahl der Intensivbetten der Nachfrage anzupassen, sondern eben etwa die Helmpflicht für Motorradfahrer.

Und auch die Impfung von Kindern, die - hypothetisch - selbst nicht erkranken können, bleibt davon nicht unberührt. Wird eine fiktive Krankheit nur von Kindern übertragen, tötet aber nur und alle Erwachsenen und gäbe es eine risikoarme Impfung, wäre die einzig legitime Antwort darauf wieder nicht die Erhöhung der Krankenhauskapazitäten, sondern eher die allgemeine Impfpflicht für Kinder, obwohl es diesen nicht unmittelbar medizinisch nutzt.

Es ist eine lächerliche Freie-Fahrt-für-freie-Bürger-Mentalität übertragen auf Corona, die sich an diesen existierenden Einschränkungen, aber auch an den historischen Impfpflichten blamiert. So ist etwa die Pflicht zur Pockenimpfung höchstrichterlich als verfassungsgemäß bestätigt worden.